Restitutionsrecht

Das Sonderrecht der neuen Bundesländer ist ein eigenständiger Arbeitsbereich, der bei P+P auf eine besondere Tradition zurückblicken kann. Ein deutlicher Schwerpunkt war in den letzten Jahren die Beschäftigung mit Vermögens­an­sprüchen von Verfolgten des NS-Regimes und ihren Erben.
 
P+P bietet hier unter anderem folgende Leistungen an:
  • Durchsetzung und Abwehr von Restitutionsansprüchen auf Immobilien, Unternehmen und sonstige Vermögenswerte einschließlich Neben­an­sprüchen und Entschädigungsforderungen (Enteignung oder Zwangsverkauf unter dem NS-Regime, unter sowjetischer Besatzungsherrschaft und in der DDR)
  • Rechtliche Betreuung von Immobilien in den neuen Bundesländern nach Rückübertragung als langfristige Kapitalanlage oder bei Veräußerung
  • Rechtliche Begleitung von Unternehmens- und Immobilieninvestitionen in den neuen Bundesländern (Unternehmenskauf, -beteiligung, Erwerb einzelner Grundstücke oder einzelner Grundstücksrechte) einschließlich der Prüfung eventueller Sonderprobleme (Belastung durch Restitutions­an­mel­dungen, nicht im Grundbuch eingetragene Rechte, Privatisierungsprobleme)
  • Rückabwicklung von gescheiterten Investitionen (Probleme mit Investi­tions­vorrang­ent­scheidungen, Vertragsstrafen u.Ä.)
  • Spezielles Unternehmensrecht ehemaliger "volkseigener" Unternehmen (Umwandlung von volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Genossen­schaften, Treuhandgesetz, D-Mark-Eröffnungsbilanz, Landwirtschafts­anpassungsgesetz)
  • Spezielles Immobilienrecht der neuen Bundesländer
Die folgenden Dokumente stehen zum Download bereit:
Restitutionsrecht - Ein Kampf gegen die Zeit (PDF-Datei, deutsch)
in: JUVE 4/2005
Property Claims and Investment in East Germany (PDF-Datei, englisch)
Arbeitspapier für den "22nd Congress on the Law of the World", World Jurist Association, 10. - 14. September, 2005, Peking / Shanghai, China

ANSPRECHPARTNER:

Andreas Wilhelm
Rechtsanwalt, Berlin