Gewerblicher Rechtsschutz und Vertriebsrecht
P+P verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Konzeption und Verhandlung komplexer Verträge (Lizenzen, Rechte- und Know-how-Transfer, Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen).
Wir beraten IT-Firmen auf allen Gebieten, die mit Software, Internet-Gesetzgebung und Datenschutz in Verbindung stehen. P+P hat außerdem besondere Sachkenntnis in der rechtlichen Beratung und Begleitung beim Aufbau von Online-Portalen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Transaktionen, bei denen Immaterialgüterrechte und Informationstechnologie eine Rolle spielen, insbesondere wenn die Zielgesellschaft gewerbliche Schutzrechte wie Patente oder Markenrechte, Urheberrechte, Software, Technologie oder Know-how besitzt oder davon abhängig ist. Dies schließt Fragen der Deal-Strukturierung und Kreditsicherung durch gewerbliche Schutzrechte ein. Wir identifizieren und evaluieren Probleme und entwickeln Lösungen sowohl während des Due-Diligence-Prozesses als auch beim Entwurf und bei der Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen. Auf Wunsch begleiten wir auch die Phase nach Vollzug des Erwerbs, etwa mit der Erstellung von Verträgen über die vorübergehende Nutzung oder den Übergang von Immaterialgüterrechten und IT.
P+P berät Mandanten in allen Fragen des Vertriebsrechts auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere Unternehmen in wissensbasierten Industrien wie der Pharma- oder Automobilindustrie, der Medienbranche oder dem IT-Sektor.
Wir beraten IT-Firmen auf allen Gebieten, die mit Software, Internet-Gesetzgebung und Datenschutz in Verbindung stehen. P+P hat außerdem besondere Sachkenntnis in der rechtlichen Beratung und Begleitung beim Aufbau von Online-Portalen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Transaktionen, bei denen Immaterialgüterrechte und Informationstechnologie eine Rolle spielen, insbesondere wenn die Zielgesellschaft gewerbliche Schutzrechte wie Patente oder Markenrechte, Urheberrechte, Software, Technologie oder Know-how besitzt oder davon abhängig ist. Dies schließt Fragen der Deal-Strukturierung und Kreditsicherung durch gewerbliche Schutzrechte ein. Wir identifizieren und evaluieren Probleme und entwickeln Lösungen sowohl während des Due-Diligence-Prozesses als auch beim Entwurf und bei der Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen. Auf Wunsch begleiten wir auch die Phase nach Vollzug des Erwerbs, etwa mit der Erstellung von Verträgen über die vorübergehende Nutzung oder den Übergang von Immaterialgüterrechten und IT.
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PARTNER:
Dr. Margot Gräfin von Westerholt
Rechtsanwältin, München
